Die zehn FIS-„Gebote“

Auch auf Piste gelten Regeln

Oberösterreich
11.02.2018 07:00

Allein im Salzkammergut gibt es wöchentlich zwei bis drei Skiunfälle – doch viele Pistenflitzer haben keine Ahnung, wie die FIS-Regeln eigentlich lauten. Anlässlich der bald bevorstehenden Semesterferien listen wir als Service für alle „Krone“-Leser die zehn FIS-Regeln auf. 

 Rücksichtnahme auf andere Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

 Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise: Skifahrer und andere Wintersportler müssen auf Sicht fahren und ihre Geschwindigkeit und Fahrweise dem jeweiligen eigenen Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der „Verkehrsdichte“ anpassen.

 Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Personen nicht gefährdet.

 Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, allerdings immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

 Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Pistensportler, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies auch ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Sportler muss eine solche Stelle auch so schnell wie möglich freimachen.

 Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

 Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss Markierung und Beschilderung beachten.

 Hilfeleistung: Auch auf der Skipiste oder im freien Gelände ist man zur Hilfeleistung verpflichtet.

 Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

 Jährlich passieren bundesweit übrigens 60.000 Wintersportunfälle.

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