Nur ganz wenige Kärntner haben seit Mai mit dem strengeren Gesetz in Italien Bekanntschaft gemacht. Ab einem Pegel von 1,5 Promille ist das Auto sofort weg. ÖAMTC-Jurist Helmut Schernitz: „Der Staat versteigert die Fahrzeuge. Außerdem drohen Geldstrafen bis zu 6.000 Euro, schlimmstenfalls sogar eine Haftstrafe.“ Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Früh wird es übrigens noch um ein Drittel teurer.
Keine Ausnahme für Urlauber
Es gibt allerdings eine Einschränkung: „Der Lenker muss auch der Besitzer des Autos sein. Das bedeutet, dass Leasingwagen ausgenommen sind. Schernitz weiß aber: „Sie werden jedoch für einige Zeit aus dem Verkehr gezogen, was auch sehr bitter ist.“ Ein Lenker musste aus diesem Grund drei Monate lang einen Mietwagen bezahlen!“ Und zu allem Überfluss warten dann zu Hause weitere Verfahren, wie Führerscheinentzug, Geldstrafe, Psychotest und Nachschulungen.
Führerscheinneulinge in den ersten drei Jahren müssen übrigens eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf den Autobahnen und 90 km/h auf Schnellstraßen einhalten.
von Serina Babka („Kärntner Krone“) und kaerntnerkrone.at
Symbolbild
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