"Extrem schwierig"
Kann man Boni überhaupt mit Gesetzen regeln?
Auf die Frage, ob es denn wirklich möglich sei, in bestehende Verträge einzugreifen, meinte der Experte, dass er nicht einmal sicher sei, ob man bei zukünftigen Verträgen bestimmte Dinge einschränken könne. Bei bestehenden Verträgen komme als Rechtfertigung nur der Grund "besondere Gefahren für das Unternehmen und die Volkswirtschaft" in Betracht.
Das Ziel, "besondere Gefahren" abzuwenden, kommt seiner Ansicht nach für Unternehmen infrage, die unter staatlicher Aufsicht stünden, also insbesondere für Banken. Hier könne man wieder unterschieden, ob diese mit Staatsgeld arbeiteten oder nicht. Insgesamt seien solche Eingriffe schwierig und nur nach Abwägung der Interessenslage möglich, so Rebhahn in "Ö1".
Suche nach Anknüpfungspunkt
Der Paragraf 78 des Aktiengesetzes, der im Wesentlichen darauf abzielt, dass die Gehälter der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens stehen, wäre für den Gesetzgeber ein Anknüpfungspunkt, so der Vorschlag des Professors. Der Gewinn eines Unternehmens sei hingegen nicht aussagekräftig, um etwas über die lang- oder mittelfristige Perspektive des Unternehmens zu sagen.
Boni oder nicht Boni - die Frage am G-20-Gipfel
Zum Hintergrund: Am vergangenen Samstag einigten sich die Finanzminister und Notenbankchefs aus 20 Industrie- und Schwellenländern darauf, die Boni grundsätzlich zu begrenzen und enger als bisher an den Erfolg eines Unternehmens zu koppeln. Eine Festlegung zur Begrenzung der Prämienzahlungen wurde auf den noch bevorstehenden Gipfel von Pittsburgh am 24. und 25. September vertagt. In dieser Frage stehen sich innerhalb der G-20 zwei Lager gegenüber: Während Deutschland, Frankreich und eine Reihe anderer EU-Staaten für eine Begrenzung der Boni eintreten, sind die USA und Großbritannien mit ihren großen Finanzplätzen an der Wall Street und im Londoner Finanzviertel dagegen.
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