Regelung gekippt

Preisbindung für deutsche Bücher EU-widrig

Österreich
30.04.2009 10:21
Die österreichische Regelung über die Buchpreisbindung widerspricht geltendem EU-Recht, nämlich der Warenverkehrsfreiheit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) teilte am Donnerstag mit, dass "das Verbot für Importeure deutschsprachiger Bücher, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellt, die nicht gerechtfertigt werden kann".

Das EuGH-Urteil stellt einen großen Erfolg für die Buchhandelskette Libro im Streit mit der Wirtschaftskammer (WKÖ) dar. Libro hatte im Jahr 2006 Bücher zu deutschen Preisen (19,90 Euro) beworben, die unter den österreichischen Mindestverkaufspreisen (20,50 Euro) lagen, woraufhin der Fachverband für Buch- und Medienwirtschaft klagte. Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall schließlich an den EuGH verwiesen.

EuGH widerspricht Österreichs Gerichten
Der Europäische Gerichtshof widersprach der Ansicht der österreichischen Gerichte, wonach das heimische System der Preisbindung - selbst wenn es eine Beschränkung des freien Warenverkehrs darstelle - aus "kulturellen Gründen und zur Erhaltung der Medienvielfalt gerechtfertigt" sei. 

Deutschsprachige Bücher aus dem Ausland benachteiligt
Die österreichische Regelung sieht laut EuGH aber eine "weniger günstige Behandlung für deutschsprachige Bücher aus anderen Mitgliedstaaten als für inländische Bücher vor, da sie österreichische Importeure und ausländische Verleger daran hindert, Mindestpreise für den Einzelhandel anhand der Merkmale des Einfuhrmarktes festzulegen, wohingegen es österreichischen Verlegern freisteht, für ihre Erzeugnisse Mindestpreise für den Letztverkauf auf dem inländischen Markt in dieser Weise selbst festzulegen. Solche Vorschriften stellen daher eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar."

Schmied erwartet nur "Detailänderungen"
Eine Anerkennung des Europäischen Gerichtshofs, "dass Maßnahmen wie die Buchpreisbindung gerechtfertigt sind, weil sie dem Schutz von Büchern als Kulturgut dienen", sieht wiederum Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) im heutigen Urteil. Das Problem bestehe "lediglich darin, dass für deutschsprachige Bücher aus anderen Mitgliedsstaaten kein eigener österreichischer Mindestpreis festgelegt werden kann, sondern der Mindestpreis aus dem Verlagsstaat auch in Österreich angewendet werden muss", so Schmied. Die daraus resultierenden notwendigen Detailänderungen würden allerdings nicht den Kern der Buchpreisbindung betreffen.

Branche glaubt nicht an große Veränderungen
In der Branche ist man sich allerdings noch uneins über die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf den Konsumenten. Während Fachverbandsobmann Michael Kernstock erklärte, der Konsument könne "damit rechnen", dass deutsche Verlage für Österreich einen Schwellenpreis festsetzen, glaubt Hauptverbands-Geschäftsführerin Inge Kralupper an "keine Änderungen für den Konsumenten", es handle sich lediglich um "eine Adaption im rechtlichen Bereich". 

Aber auch Kernstock ist der Ansicht, dass die Importeure nach wie vor den Preis bestimmen würden, falls die deutschen Exporteure keinen speziellen Preis für Österreich bestimmen sollten. Wenig Änderungen dürften sich schon allein wegen der unterschiedlichen Mehrwertsteuer ergeben. "Was immer die Deutschen tun, sie machen es an einem Netto-Preis fest", so Kralupper.

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