Der Gemeinderat werde "sämtliche legale Möglichkeiten, welche die Verhinderung der Errichtung eines Schubhaftzentrums in Leoben zum Ziel haben, ausschöpfen und damit in Verbindung stehende Maßnahmen seitens der Leobener Bevölkerung unterstützen", hieß es von allen vertretenen Fraktionen auf den von der FPÖ eingebrachten Dringlichkeitsantrag.
Rechtsgutachten in Auftrag gegeben
Bereits im Oktober 2008 wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das prüfen soll, ob die Errichtung einer Asylanstalt im Wohngebiet zulässig ist. Das Ergebnis wird bis Sommer 2009 erwartet.
Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) zeigte bisher zwar Verständnis für die Einwände der Bevölkerung, meinte aber, es sei Solidarität gefragt. Im Gegenzug werde das in Südösterreich geplante Erstaufnahmezentrum nicht in der Steiermark positioniert werden.
Symbolbild
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