Kleine Verspätung
Seligsprechung von Johannes Paul II. erst 2010
Der für das Verfahren verantwortliche Monsignore Slawomir Oder hatte die Unterlagen für die "Positio" im März 2008 eingereicht. Ols ließ die Dokumentation anschließend ergänzen. Dem Rundfunkbericht zufolge umfasst sie 2.500 Seiten. Sie werde in der Kongregation nun von Historikern, Theologen und anschließend vom Rat der Kardinäle und Bischöfe geprüft, so Ols. Die endgültige Entscheidung über eine Seligsprechung liegt bei Papst Benedikt XVI.
Ursprünglich für 2009 geplant
Oder hatte im Mai gesagt, er wünsche sich, dass die Seligsprechung "bis Ende Frühjahr 2009" erfolge. Polnische Medien nannten damals als möglichen Zeitpunkt den vierten Todestag von Johannes Paul II. am 2. April 2009. Offiziell hat der Vatikan das Verfahren für Johannes Paul II. im Juni 2005 in Rom eröffnet. Beobachter erwarteten damals eine Prozessdauer von drei bis sechs Jahren. Das bisher kürzeste Verfahren der Neuzeit war das für Mutter Teresa von Kalkutta, die 2003 seliggesprochen wurde, nur sechs Jahre nach ihrem Tod.
Kirchenrecht für Johannes Paul II. außer Kraft
Das Kirchenrecht schreibt normalerweise eine Fünfjahresfrist zwischen dem Tod und dem Auftakt des Verfahrens vor. Diese Frist setzte Benedikt XVI. für seinen Vorgänger außer Kraft. Schon wenige Wochen nach seinem Amtsantritt kündigte er an, der Seligsprechungsprozess könne unverzüglich beginnen.
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