"Oft Widersprüche"

Vatikan sagt sich noch mehr von Italien los

Ausland
02.01.2009 10:01
Ab 1. Jänner 2009 gelten neue italienische Gesetze nicht mehr automatisch auch im Vatikan. Der „Staat der Vatikanstadt“ ändert damit eine Praxis, die seit den 1929 zwischen Papst Pius XI. und Mussolini geschlossenen Lateranverträgen bestand, mit denen der Heilige Stuhl die Souveränität zurückerlangte, die er mit dem Verlust des Kirchenstaates durch die Einigung Italiens 1870 eingebüßt hatte. Nach dem novellierten vatikanischen Gesetz über Rechtsquellen, das mit Jahresbeginn in Kraft tritt, müssen italienische Gesetze und Verordnungen zuerst ausdrücklich vom Vatikan gebilligt werden, um auf dessen Territorium Gültigkeit zu haben.

Neu ist auch, dass die vatikanische Rechtsordnung sich künftig am allgemeinen internationalen Recht und entsprechenden Verträgen des Heiligen Stuhls orientiert. Die Neufassung des Gesetzes über Rechtsquellen, die Papst Benedikt XVI. am 1. Oktober 2008 unterzeichnet hat, ist von 25 auf 13 Artikel reduziert worden und unterstreicht die Autonomie des vatikanischen Staates in der Gesetzgebung. Erste Quelle und Hauptbezugspunkt für die Interpretation aller Normen ist demnach das katholische Kirchenrecht. 

Gesetze zu häufig im Widerspruch zur Kirche

Der Vatikan-Jurist Jose Maria Serrano Ruiz, Vorsitzender der Kommission für die Revision des Gesetzes über Rechtsquellen, begründete die Änderung mit der italienischen Gesetzesflut. Weiter kritisierte er in einem Beitrag für die Vatikanzeitung „L'Osservatore Romano“ eine „Unbeständigkeit der Zivilgesetzgebung“ in Italien. Außerdem stünden italienische Gesetze zu häufig in Widerspruch zu Grundsätzen der Kirche.


Nach dem alten Gesetz über Rechtsquellen, das im Anschluss an die Lateranverträge 1929 verabschiedet wurde, galten in Bereichen, in denen es keine eigenen vatikanischen Normen gab, Gesetze des italienischen Staats sowie Verordnungen der Provinz und der Stadt Rom. Die jetzt gültige Fassung verlangt an dieser Stelle eine vorherige Übernahme der betreffenden Norm durch die zuständige vatikanische Behörde.
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