Ausschlaggebend für die Wiederaufnahme war ein Gutachten, das attestierte, dass die Stieftochter in ihrer Aussage beeinflusst worden sein könnte. Um das Kind tobte damals im Zuge einer Scheidung der Kampf um das Sorgerecht. Dabei wurde der Verdacht laut, der Großvater des Mädchens habe das Kind missbraucht. Im Zuge der Ermittlungen gegen den Großvater kam dann auch der 35-Jährige ins Visier der Ermittler. Beide Männer wurden 2003 zu drei Jahren Haft verurteilt.
Bereits 21 Monate in Haft
Nachdem der Kärntner bereits 21 Monate in der Justizanstalt Sonnberg eingesessen war und dort auch einen Suizidversuch unternommen hatte, erreichte sein Verteidiger, der Villacher Anwalt Peter Gradischnig, dass der Fall neu aufgerollt wurde. "Mein Mandant hat ein Martyrium erlebt", sagte Gradischnig, der ankündigte, nun für eine entsprechende Haftentschädigung eintreten zu wollen.
Keine Beweise mehr
Es könne nicht mehr bewiesen werden, ob die dem Angeklagten zur Last gelegten Handlungen begangen worden waren oder nicht, meinte Richter Gerhard Pöllinger. Eine neuerliche Einvernahme des Mädchens sei sinnlos, da es unter anderem durch mehrere Einvernahmen inzwischen nachhaltig beeinflusst worden sei. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Sandra Agnoli gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Symbolbild
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