32 der Kandidaten der FPÖ-Liste von 2006 haben die Abberufung Klements als Zustellungsbevollmächtigten mittels ihrer Unterschrift unterstützt. „Die Abberufung ist somit gültig“, erklärte der Leiter der Landeswahlbehörde, Herbert Hauptmann. Sogar überdeutlich gültig: Auf dem Wahlvorschlag 2006 waren 50 Bewerber verzeichnet, 26 Unterschriften hätten also genügt. Klements vor der „eigentlichen FPÖ“ eingereichter Wahlvorschlag ist damit aber noch nicht vom Tisch.
Wer darf als „FPÖ Kärnten“ antreten?
Ein Wahlvorschlag der Schwager-FPÖ liegt indes nämlich nicht vor. Sollte - was zu erwarten ist - auch Schwager einen Wahlvorschlag im Namen der „FPÖ Kärnten“ einbringen, muss die Behörde entscheiden, wer sich FPÖ nennen darf. Dazu muss Behördenleiter Hauptmann zuerst ein Gespräch mit Klement und Schwager führen, um eine gütliche Einigung herbeizuführen. „Gelingt das nicht, dann entscheidet die Landeswahlbehörde“, sagte Hauptmann.
Wie die Entscheidung ausfallen wird, dazu gibt heißt derzeit: „Keine Auskünfte!“ Wird Franz Schwagers Vorschlag als FPÖ-Wahlvorschlag akzeptiert, müsste Klement entweder seine Kandidatur zurückziehen oder als Namensliste antreten. Sollte Klement als FPÖ-Liste den Urnengang bestreiten dürfen – was als unwahrscheinlich gilt -, müsste Schwagers Wahlvorschlag als Namensliste antreten.
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