Umstrittenes Urteil
Mexikaner José Medellin in Texas hingerichtet
Medellins Anwälte wollten die Hinrichtung verhindern und machten geltend, dass ihr Mandant nicht den ihm zustehenden juristischen Beistand des mexikanischen Konsulats habe in Anspruch nehmen dürfen. Der Oberste Gerichtshof in Washington lehnte einen Antrag auf Aufschiebung der Hinrichtung ab, weil er zu wenig Aussicht auf Erfolg habe. Die Entscheidung war allerdings knapp, weil sich vier Richter dagegen aussprachen.
Neuerliche Prüfung verlangt
Der Internationale Strafgerichtshof hatte erklärt, dass wegen des fehlenden Rechtsbeistandes die Fälle Medellins sowie etwa 50 weiterer Mexikaner in US-Todeszellen erneut von US-Gerichten gehört werden müssten. Dabei solle geprüft werden, ob bei den Festnahmen die Wiener Konvention von 1963 verletzt wurde, die Verdächtigen den konsularischen Beistand ihrer Heimatländer garantiert.
"Entscheidungen für US-Gerichte nicht bindend"
US-Präsident George W. Bush forderte die betroffenen US-Staaten auf, die Fälle erneut zu prüfen. Der Oberste Gerichtshof entschied heuer jedoch, dass dies dem Präsidenten nicht zusteht und dass Entscheidungen des Weltgerichtshofs für US-Gerichte nicht bindend sind.
Die texanischen Behörden sehen die Hinrichtung "in vollem Einklang mit internationalem Recht". Sie argumentieren, dass Medellin seine konsularischen Rechte erst vier Jahre nach seiner Festnahme geltend gemacht habe.
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