25-facher Mörder
“3.000 Jahre Haft” – ETA-Terrorist nach 21 frei!
Auf Kundgebungen in Madrid und San Sebastián protestierten Angehörige von Opfern des Terrorismus gegen die Freilassung. De Juana war nach seiner Entlassung aus der Vollzugsanstalt Aranjuez südlich von Madrid am Samstag von zwei Anwälten und seiner Frau in Empfang genommen worden und in einem schwarzen Geländewagen davongefahren - wohin ist nicht bekannt. Aus Angst blieb er sogar einem festlichen Empfang fern, den ETA-Anhänger ihm im Baskenland bereiten wollten.
Wegen guter Führung entlassen
Der Ex-Polizist war in den 80er-Jahren als Chef der ETA-Zelle in Madrid an elf Terroranschlägen beteiligt, bei denen 25 Menschen getötet wurden. Die Opfer sind fast ausschließlich Polizisten, Dutzende Zivilisten wurden bei den Attentaten verwundet. 1987 wurde De Juana festgenommen und 1989 zu mehr als 3.000 Jahren Haft verurteilt. Nach den damals geltenden Strafgesetzen musste er davon höchstens 30 Jahre verbüßen. Diese Zeit verkürzte sich durch vorgeschriebene Haftvergünstigungen für gute Führung und Fernstudien auf 18 Jahre. Eigentlich hätte De Juana bereits 2004 freigelassen werden müssen. Ein Gericht wertete jedoch zwei in der Haft verfasste Zeitungsartikel des Basken als Terrordrohungen und verurteilte ihn zu weiteren drei Jahren Haft. De Juan sorgte seither mit zahlreichen extremen Hungerstreiks immer wieder für Aufregung in der spanischen Öffentlichkeit.
De Juana hatte nie Reue für seine Taten gezeigt. In seiner Gefängniszelle bejubelte er spätere Mordanschläge der ETA. Der spanische Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero sagte: "Ich empfinde tiefe Verachtung für diese Person. Aber die geltenden Gesetze müssen eingehalten werden." Der Präsident des spanischen Verbandes der Opfer des Terrorismus, Juan Antonio García Casquero, meinte: "Die Regierung hätte mehr tun können, um die Haftentlassung von De Juana zu verhindern."
De Juan wohnt in Viertel zahlreicher ETA-Opfer
Die spanische Justiz ermittelt derzeit, ob der Freigelassene über Mittel verfügt, einen Teil der verlangten Entschädigungen an die Angehörigen der Terroropfer zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft forderte die Beschlagnahmung einer Wohnung in der baskischen Küstenstadt San Sebastián, in der De Juana nach seiner Freilassung voraussichtlich leben wird. Das Domizil befindet sich in einem Stadtteil, in dem mehrere Angehörige von Opfern des ETA-Terrors wohnen.
Die ETA kämpft für einen unabhängigen baskischen Staat. Bei Anschlägen wurden seit 1968 mehr als 800 Menschen getötet.
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