Trans/Homo-Ehe
Transsexueller darf weiter verheiratet bleiben
Ausland
23.07.2008 20:09
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Rechte verheirateter Transsexueller gestärkt. Es sei verfassungswidrig, dass verheiratete Transsexuelle sich für die rechtliche Anerkennung ihres neuen Geschlechts erst scheiden lassen müssten, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Diese Anforderung verletze die Betroffenen in ihren Grundrechten. Die Richter gaben damit einem Berliner Transsexuellen recht, der seit 56 Jahren verheiratet ist und drei Kinder hat.
Nach einer Geschlechtsumwandlung zur Frau 2002 wollte sich der nun 79-Jährige auch rechtlich als solche anerkennen lassen. Dafür hätter er sich jedoch erst gegen seinen und dem Willen seiner Ehefrau scheiden lassen müssen. Dagegen klagte er, gewann und lebt damit nach seiner rechtlichen Anerkennung als Frau in einer Homo-Ehe.
Verfassungsrichter auf der Transsexuellen-Seite
Die deutschen Verfassungsrichter haben in der Vergangenheit schon mehrmals die Rechte Transsexueller gestärkt. So verlangten sie 2006, dass die rechtliche Anerkennung des neuen Geschlechts auch hier lebenden ausländischen Transsexuellen offen stehen muss.
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