Seit Monaten schwelt der Prozesskrieg zwischen Michael Jackson und seiner ehemaligen Plattenfirma Universal. Die ersten beiden (von insgesamt 10) Streitpunkte wurden nun von einem US-Gericht entschieden - gegen Jackson.
Demnach stehen dem ehemaligen "King of Pop"keine Tantiemen für Songs vor 1979 (solo und mit den Jackson5) zu. Jackson hatte die Rechte darauf im Jahr 1980 an das heutezu Universal zählende Label "Motown Records" verkauft. Nunhatte er auf Einbringung aller Tantiemen seit damals geklagt -und verloren. Auch die Tantiemen für Neuveröffentlichungenin der Zeit nach 1980 müssen an Jackson nicht nachgezahltwerden.
In letzter Zeit hält sich das hartnäckigeGerücht, Jackson würde unter argen Finanznötenleiden. Durch diesen Gerichtsprozess dürfte dieses Gerüchtweiter Nahrung erhalten.
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