"Todes-Ideologie"

Kirche bedauert Abtreibung bei 14-jähriger Polin

Ausland
19.06.2008 14:57
Die katholische Kirche in Polen hat die Abtreibung des Kindes einer mutmaßlich vergewaltigten 14-Jährigen, über die seit Tagen im ganzen Land berichtet wurde, mit Trauer aufgenommen. "Die Ideologie des Todes hat gewonnen", erklärte Bischof Stanislaw Stefanek aus Lomza. Die Abtreibung erfolgte nach Informationen der katholischen Nachrichtenagentur KAI in Danzig, offenbar in der 11. Schwangerschaftswoche.

Der Schwangerschaftsabbruch war zunächst von mehreren Spitälern in Lublin und Warschau abgelehnt worden, weil der Wille des Mädchens nicht festgestanden sei. Mitglieder einer Anti-Abtreibungs-Organisation und ein katholischer Priester hatten das Mädchen ohne dessen Wunsch von Lublin nach Warschau begleitet und wollten es von der Abtreibung abbringen. Die Oppositionspartei Bündnis der demokratischen Linken, die sich für die Freigabe der Abtreibung in Polen einsetzt, stellte deshalb Strafanzeige gegen den Geistlichen.

Polnisches Episkopat mit dem Fall beschäftigt
Mit dem Fall beschäftigte sich auch das polnische Episkopat bei seiner jüngsten Sitzung. In einer Erklärung dankte es denjenigen, die das Mädchen von der Austragung ihres Kindes überzeugen wollten. "Sie alle einte ein Bewusstsein für die Würde der schwangeren Frau und die Sorge um die Unantastbarkeit des Lebens", heißt es in der Erklärung. Der Lubliner Erzbischof Jozef Zycinski sagte anschließend bei einer Pressekonferenz, es könne nicht sein, dass diejenigen, die an das Gewissen appellierten, als "Feinde der öffentlichen Ordnung" dargestellt würden.

Entgegengesetzter Ansicht ist die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte. In einem Brief an den polnischen Premier Donald Tusk beklagt sie, dass der 14-Jährigen keine Möglichkeit eingeräumt wurde, gegen die Verweigerung der Abtreibung in Lublin und Warschau vorzugehen.

 In einem ähnlich gelagerten Fall war Polen im März 2007 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Schadenersatz verurteilt worden, weil die Ärzte der Polin Alicja Tysiac die Abtreibung ihrer heute siebenjährigen Tochter Julia verweigerten, obwohl die Mutter im Laufe der Schwangerschaft zu erblinden drohte.

Die 14-Jährige durfte ihr Baby nach polnischem Recht deswegen abtreiben, weil die Schwangerschaft mutmaßlich durch eine Straftat zustande gekommen war. Eine Schwangerschaft darf in Polen nur nach einer Vergewaltigung, im Fall einer vermuteten schweren Schädigung des Fötus oder bei Gefahr für das Leben der Mutter abgebrochen werden.

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