Kampf gegen IS

Terrorprozess: Zweieinhalb Jahre Haft für Iraker

Österreich
11.09.2017 18:08

Wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung ist ein 29 Jahre alter Iraker am Montag in Innsbruck zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dem Asylwerber war vorgeworfen worden, zwischen Sommer 2014 und Frühling 2015 vor allem in Tikrit für die Miliz "Asa'ib al-Haqq" gekämpft zu haben. Der Iraker hatte sich nicht schuldig bekannt, er sei lediglich dem Aufruf zur Volksmobilisierung im Kampf gegen den IS im Irak gefolgt, erklärte er. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann war bereits vor rund einem Jahr zu einer Freiheitsstrafe in derselben Höhe verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hatte dieses Urteil wegen Fragen der Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts aufgehoben. Da der 29-Jährige jedoch seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich habe und er nicht in den Irak ausgeliefert werden könne, sei ein österreichisches Gericht zuständig, erklärte der Richter am Montag.

Milizeinheit von Gutachter als Terrororganisation eingestuft
Ein als Sachverständiger beigezogener Nahostexperte hatte in seinem Gutachten erklärt, dass es sich bei der schiitischen Milizeinheit, der der Angeklagte angehört haben soll, um eine Terrororganisation handle. "Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen geht der Schöffensenat davon aus, dass diese Gruppierung eine terroristische Vereinigung ist", so der Richter. Zudem habe sich der 29-Jährige bewusst dieser Miliz angeschlossen und auch gewusst, welche Mittel diese Organisation anwende.

Verteidiger: Gutachten "unschlüssig, unklar, nicht wissenschaftlich"
Der Verteidiger hatte noch vor der Urteilsverkündung ein weiteres Gutachten eines Sachverständigen beantragt, da das gegenwärtige Gutachten "unschlüssig, unklar und nicht wissenschaftlich fundiert" sei. Zudem hatte der Rechtsanwalt die Ladung des irakischen Innen-und des Außenministers als Zeugen beantragt, da diese aussagen könnten, dass die Miliz Teil der offiziellen Sicherheitskräfte gewesen sei.

"Mein Mandant wollte lediglich für seine Heimat kämpfen und hatte dabei das Pech, zu einer Einheit zu kommen, die nun von einem Sachverständigen als terroristisch eingestuft wird", so der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung gab keine Erklärung ab.

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