Religiöse Symbole

Schönborn: “Nicht alle Kirchtürme abschneiden”

Österreich
09.04.2017 12:57

Religiöse Symbole aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, hieße "alle Kirchtürme abzuschneiden". Vehement hat sich Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag in der ORF-"Pressestunde" gegen ein Verbot religiöser Symbole - auch was das Kreuz in Gerichtssälen betrifft - ausgesprochen. Verständnis zeigte der Kardinal für gewisse Bekleidungsvorschriften im beruflichen Feld, die religiöse Symbole verbieten: "Dass ein Arbeitgeber gewisse Bekleidungsvorschriften macht, halte ich für legitim."

So werde ein Feuerwehrwehrmann nicht mit einem Brustkreuz in den Einsatz gehen können. Ein generelles Verbot, wie es künftig bei der Vollverschleierung gelten soll, halte er aber für falsch, auch wenn eine Vollverhüllung nie wünschenswert sei, meinte Schönborn weiter.

"Man kann sich nicht ein religionsfreies Land wünschen"
Der Forderung der Richter, das Kreuz aus den Gerichtssälen zu entfernen, kann der Kardinal jedenfalls nichts abgewinnen. "Das Kreuz erinnert daran, dass es so etwas wie eine heilige Pflicht der Gerechtigkeit gibt", erläuterte Schönborn. Aus seiner Sicht passe es auch gut in den Gerichtssaal als sichtbares Zeichen an die Richter, dass sie gerecht zu urteilen haben. Schönborn geht aber noch weiter: Religiöse Symbole generell aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, hieße "alle Kirchtürme abzuschneiden". Das sei absurd: "Man kann sich nicht ein religionsfreies Land wünschen."

Skepsis und Ärger rund um Entschädigung von Heimopfern
Verärgert ist die katholische Kirche weiterhin über das Vorgehen der Regierung bei der Entschädigung von Heimopfern. Diese Woche war im Sozialausschuss des Nationalrats bereits beschlossen worden, in staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen misshandelten Heimkindern eine gesetzliche Rentenleistung von 300 Euro monatlich zukommen zu lassen. Was Schönborn hier besonders stört ist, dass es keinerlei Konsultationen mit der Kirche gegeben habe, die aber mitbezahlen solle.

Ohnehin bedürfe es hier noch gründlicher Überlegung rechtlicher Art. Denn alles, was bisher an Entschädigungen etwa im kirchlichen Bereich ausverhandelt worden sei, habe sich in außergerichtlichen Verfahren ergeben. Dies ist insofern von Bedeutung, als Basis für die Zusatzpension die Zuweisung einer pauschalierten Entschädigungsleistung vom Heimträger ist.

EU nicht den Rücken kehren
Kritisch sieht der Kardinal die Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik. Er könne die Schließung der Balkan-Route verstehen. Aber jetzt entstehe ein wachsender Nationalismus und Populismus, wo jedes Land versuche noch schrecklicher zu sein als das andere statt beispielsweise humanitäre Korridore zu schaffen. Tendenzen, der EU den Rücken zu kehren, erteilte Schönborn ebenfalls eine Absage. Rhetorisch fragte der Erzbischof, ob man nun neben dem großen Amerika, dem großen China und dem großen Russland wieder zur "Kleinstaatlerei" zurückkehren solle.

Was seine persönliche Zukunft anlangt, betonte Schönborn, er würde dankbar sein, wenn in drei Jahren sein Rücktrittsgesuch mit Erreichen des 75. Lebensjahrs vom Vatikan auch angenommen werde. Einen Wechsel nach Rom werde es für ihn "sicher nicht" geben.

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