"Tele2" bewarb seinen Tarif "Champion" mit blickfangartigen Werbesprüchen wie "Nur 1 Cent netz-intern" oder "Nur 8 Cent in alle Netze". Der Tarif wurde aber nach einer Taktung 90/60 abgerechnet, daher bekam der Konsument für die erste angefangene Gesprächsminute jedenfalls den Preis für 90 Sekunden in Rechnung gestellt und bezahlte erst für jede weitere angefangene Gesprächsminute den Minutenpreis.
Der beworbene Minutenpreis traf laut Urteilsbegründung somit niemals zu, da selbst bei Kurztelefonaten mindestens eineinhalb bzw. zwölf Cent anfielen. In der Werbung wurde dieser Umstand allerdings nicht erwähnt. "Lediglich in den Tiefen der Tele2-Website bzw. im Kleingedruckten wurde auf die Taktung 90/60 hingewiesen", hieß es im Urteil.
Laut dem Berufungsgericht muss detailliert und gut sichtbar auf die Taktung hingewiesen werden - und zwar direkt in Zusammenhang mit der Werbeaussage. Nur so könne der Verbraucher sich bei seiner Kaufentscheidung darüber im Klaren sein. Der inzwischen geänderte Text auf der Tele2-Homepage "Mindestverrechnung 90 Sekunden, danach jeweils 60 Sekunden" genügt laut OLG nicht.
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