Verhetzungs-Urteil

Richter lehnt Winters Berufungsantrag ab

Österreich
18.06.2009 15:04
Susanne Winter (FPÖ) ist mit ihrer Berufung gegen den Verhetzungs-Schuldspruch vom Jänner 2009 abgeblitzt. Die zweite Runde im Prozess gegen die Grazer Abgeordnete endete am Mittwoch mit der Bestätigung des Strafausmaßes. Zwei der "strafgebenden Fakten" wurden zwar fallengelassen, doch laut Richter seien die anderen Delikte "derartig schlimm", dass diese allein für die Strafe reichten. Winter war im Jänner wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Die Nationalratsabgeordnete ging damals in Berufung. Bei der Verhandlung am Mittwoch in Graz brachte ihr Verteidiger noch diverse Anträge - unter anderem zur Einholung eines historischen Gutachtens - ein. Die wurden abgewiesen.

Winter hofft auf Europa
Das Verfahren ist nun eigentlich abgeschlossen, es gibt keine ordentlichen Rechtsmittel mehr. Winter kündigte jedoch an, bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen zu wollen.

"Einwanderungs-Tsunami", "Feindreligion", etc.
Die angeklagten Äußerungen hatte die damalige Stadträtin beim Neujahrstreffen der Freiheitlichen im Grazer Wahlkampf-Finale Anfang 2008 getätigt. Sager wie "Einwanderungs-Tsunami", "Feindreligion" sowie die Passage, Prophet Mohammed sei im heutigen System ein Kinderschänder und habe den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben, bescherten der Grazer FPÖ damals nahezu ungeteilte Aufmerksamkeit (siehe Infobox).

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