Anwalt kämpft

Tigas hat über Jahre um Millionen zu viel von Kunden kassiert

Tirol
10.01.2010 10:29
"Wir sind Österreichs billigster Gasanbieter", teilt die Tigas mit. Dagegen läuft ein Innsbrucker Anwalt Sturm. Er spricht im Prozess gegen die Tigas von "arglistiger Täuschung der Gaskunden". Und verweist auf das Gutachten eines Experten der Uni Innsbruck. Darin steht: "Verrechnungsbrennwert um 6,5 Prozent zu hoch."

In dem bereits seit Jahren anhängigen Zivilprozess des "Robin Hood der Tiroler Anwälte", Thaddäus Schäfer, gegen die Tigas wurde bisher lang und breit herumdiskutiert: Ob der Verrechnungsbrennwert, der den Gaspreis für Tirols Kunden zu einem Gutteil bestimmt, richtig berechnet wurde.

Der Vorstand des Institutes für Physikalische Chemie an der Universität Innsbruck, Prof. Erminald Bertel (im Bild), sagt in seinem Gutachten, das Richterin Sabrina Sterle kürzlich zum Akt nahm, dazu klipp und klar: "Der Tigas-Verrechnungsbrennwert, der auf einer Seehöhe von 316 m und einer Temperatur von 6 Grad Celsius beruht, liegt um 6,5 Prozent über demjenigen, der sich aus der tatsächlichen Höhenlage Innsbrucks (575 m) und dem von der E-Control für Zähler-Standorte vorgegebenen Temperaturwert von 15 Grad errechnet."

Bertel: "Der Gaszähler misst das Gasvolumen, das durchströmt. Dieses ändert sich aber mit der Seehöhe. Wer mit einer zugeschraubten, leeren Plastikflasche von der Seegrube (2.000 m) nach Innsbruck herab fährt, sieht: Die Flasche ist eingedrückt. Weil auf 575 m dieselbe Menge Luft ein geringeres Volumen einnimmt."

"Gaskunden wurden über Jahrzehnte gettäuscht"
Für den streitbaren Innsbrucker Anwalt heißt dies aber: "Die Tiroler Gaskunden wurden über Jahrzehnte arglistig getäuscht!" Schäfer schätzt, dass jene Tausenden Tiroler Kunden, die noch den "alten" Preis zahlen mussten, zwischen drei und vier Millionen Euro zu viel berappten. Schäfer: "Innsbrucks Meereshöhe ist seit 500 Jahren, die Gas-Formel von Boyle-Mariott seit 340 Jahren bekannt. Der Einsatz falscher Werte ist durch nichts gerechtfertigt."

Die Tigas argumentiert in dem Prozess, der vom Oberlandesgericht in die 1. Instanz zurückverwiesen wurde: Die damalige Abrechnung entsprach dem früheren Stand der Technik.

von Hans Licha, Tiroler Krone

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