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Im Seniorenheim

30.01.2010, 22:54
Pflegerin wegen unterlassener Hilfe unter Verdacht
Pflegerin wegen unterlassener Hilfe unter Verdacht (Bild: Max Grill)
Nach einer Verzweiflungstat ermittelt nun im Seniorenheim Salzburg-Hellbrunn die Justiz. Eine 73-jährige Frau wollte sich mit einem Messer das Leben nehmen. Die Verletzte wurde zwar in eine Klinik gebracht und versorgt, eine Pflegerin und ein Priester stehen jetzt aber im Visier der Behörden – wegen unterlassener Hilfeleistung.

Der Vorfall ereignete sich bereits Anfang Dezember 2009: Da versuchte sich die im Rollstuhl sitzende Seniorenheimbewohnerin das Leben zu nehmen. Mit einem Messer fügte sie sich mehrere Schnittverletzungen an Beinen, Armen und am Hals zu. Und: Sie verlangte von der sofort herbei geeilten Pflegerin einen Priester für die letzte Ölung.

Arzt wurde nicht gerufen
Diesem Wunsch kam die Pflegerin auch nach. Außerdem verständigte die Betreuerin die Polizei. Ein Arzt, so lautet jetzt der Vorwurf der Staatsanwaltschaft (es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung), wurde aber nicht gerufen. Zumindest nicht unmittelbar…

Blutüberstömt im Rollstuhl
Als die Polizei am Unglücksort eintraf, saß die Pensionistin blutüberströmt im Rollstuhl. Das Küchenmesser lag noch zwischen ihren Beinen. Mit dem Notarztwagen wurde die Verletzte sofort in die Christian-Doppler-Klinik gebracht und medizinisch versorgt. Die Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich. Seit Anfang Jänner ist die Frau wieder im Seniorenheim, wird psychologisch betreut.

Gerichtliches Nachspiel
Das Magistrat leitete eine Untersuchung ein. "Wir haben eine Stellungnahme geschrieben", so der zuständige Stadtrat Martin Panosch. Der Vorfall könnte allerdings auch ein gerichtliches Nachspiel haben: "Wir ermitteln gegen die Pflegerin und den Priester wegen unterlassener Hilfeleistung und Mitwirkung am Selbstmord", bestätigt Dr. Barbara Feichtinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg. Strafrahmen: zwischen sechs Monate und fünf Jahre Haft.

"Nichts, was nicht in Ordnung gewesen wäre"
Franz Gerald Hitzenbichler, Anwalt der beiden Beschuldigten, wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Nur so viel: "Meine Mandanten haben sich der Aussage entschlagen. Es gab nichts, was nicht in Ordnung gewesen wäre." Hitzenbichler brachte deshalb einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens ein. Der wurde vom zuständigen Haftrichter am 20. Jänner zurückgewiesen.

von Max Grill, Kronen Zeitung

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