Drei Jahre Haft

Homo-Hochzeit gefilmt: Acht Ägypter verurteilt

Ausland
02.11.2014 10:24
In Ägypten sind acht junge Männer zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie an einer angeblichen Homosexuellen-Hochzeit teilgenommen und das Ereignis auf Video aufgenommen haben sollen. Homosexualität ist nach dem geltenden Recht des mehrheitlich muslimischen Landes nicht strafbar, doch das Gericht verurteilte die Beschuldigten am Samstag wegen der "Veröffentlichung unzüchtiger Aufnahmen".

Der Richterspruch basiert auf einem umstrittenen Video, das im Internet für Aufsehen gesorgt hatte. Es wurde auf einem Ausflugsboot auf dem Nil gefilmt und zeigt zwei Männer, die sich unter dem Gejohle von Freunden küssen, Ringe austauschen und einen Kuchen mit einem Bild der beiden anschneiden. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wurde das Video auf einer Hochzeit gedreht und illegal veröffentlicht. Einer der Verurteilten beteuerte dagegen in einer Fernsehtalkshow, das Video zeige eine Geburtstagsfeier.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte die Entscheidung scharf. Für die Zeit nach ihrer Freilassung wurden den Männern zusätzlich drei Jahre Bewährung auferlegt. Die Beschuldigten bekamen die für derartige Vergehen zulässige Höchststrafe. Die Verteidigung kündigte Einspruch gegen das Urteil an. Sie betonte, die Mandanten seien nicht schwul. Einer der Anwälte warf dem Gericht vor, es habe dem Druck der Öffentlichkeit nachgegeben.

Homosexuelle immer wieder verurteilt
Human Rights Watch sprach von einem neuerlichen Beweis dafür, "dass die Regierung wen auch immer verfolgen wird, um ihre Stellung zu stärken". Laut einer Umfrage des US-Meinungsforschungsinstituts Pew aus dem vergangenen Jahr sind nur drei Prozent der Ägypter dafür, "dass die Gesellschaft Homosexualität akzeptieren sollte".

In Ägypten werden Homosexuelle immer wieder wegen umstrittener Straftatbestände verurteilt. Dabei ziehen die Richter Begründungen wie "Verhöhnung der Religion" oder "gegen den Islam verstoßende Sexualpraktiken" heran. Im April wurden vier Männer zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie nach Darstellung der Anklage "abartige Partys" gefeiert und Frauenkleidung getragen hatten.

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