Die Med-Uni wünsche sich, dass der Alt-Rektor ihr auch weiterhin verbunden bleibe. Deshalb hatte man ihr ursprünglich ein Drittel der beklagten Summe für wissenschaftliche Zwecke im Forschungsgebiet von Sorg angeboten. Der Alt-Rektor solle beispielsweise bei Auswahlentscheidungen von Stipendiaten sowie als Beirat für Forschungssymposien fungieren, führte der Rechtsvertreter der Uni, Franz Marhold, in seinem Vergleichsangebot aus. Die anderen zwei Drittel aus dem Anstellungsvertrag des ehemaligen Rektors werden ihm überwiesen.
Aufteilung der Summe
Sorg hatte versucht, 265.000 Euro brutto einzuklagen. "Mir ist schwerstes Unrecht zugefügt worden", sagte er vor Gericht. Er sei am Höhepunkt seiner forscherischen Tätigkeit gewesen. Weil er aber von der Med-Uni stets unterstützt worden sei, sei die Aufteilung "vom Prinzip her ein gangbarer Weg".
Richter Hannes Gasser teilte die Summe schließlich in eine auf 210.000 Euro aufgerundete Dreiviertel-Mehrheit für den Alt-Rektor sowie 50.000 Euro für die Med-Uni. Mit dieser zur Verfügung gestellten "substanziellen Summe" solle auch die "Rehabilitation nach außen" gezeigt werden, meinte der amtierende Rektor Herbert Lochs. "Alle Streitigkeiten" seien damit beendet. Über die vergangene Amtstätigkeit des Alt-Rektors und das Verfahren wolle man keine öffentliche Erklärung abgeben, einigten sich die beiden Parteien. Bis 22. Dezember gelte eine Widerrufsfrist.
Verwaltungsgerichtshof-Entscheid
Sorg war am 21. August 2008 "einhellig" und ohne Gegenstimme vom Universitätsrat aufgrund "schwerer Pflichtverletzungen" abberufen worden, obwohl sein Dienstverhältnis noch bis Ende September 2009 bestanden wäre. Einen Tag davor, am 29., hatte der Verwaltungsgerichtshof die Abberufung Sorgs aufgehoben. Das Gericht hatte die Abberufung nicht als privatrechtlichen, sondern als öffentlich-rechtlichen Akt gewertet. Die Entscheidung hätte daher in förmlicher Weise nach einem Ermittlungsverfahren mit Bescheid erfolgen müssen, hatte es geheißen.
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