Trotz unverzüglicher lebensrettender Maßnahmen der Beamten und Hilfeleistung durch den Rettungsdienst verstarb der Mann noch in der Wohnung.
Da keinerlei Hinweise auf Fremdverschulden festgestellt werden konnten, wurde der Leichnam von Herbert W. zur Beerdigung freigegeben, so die Staatsanwaltschaft.
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