Ministerien, Länder, große Gemeinden, Unternehmen der öffentlichen Hand und Kammern - insgesamt rund 4.600 Rechtsträger - sollen künftig die Summe der Ausgaben für Inserate und Werbeaufträge halbjährlich an die Medienbehörde KommAustria melden müssen. Die Strafen bei Nichtmeldung machen im Wiederholungsfall bis zu 60.000 Euro aus.
Bei manchen Stellungnahmen zum Entwurf habe es auch Skepsis gegeben, meinte Bundeskanzler Werner Faymann dazu im Pressefoyer nach der Regierungssitzung, aber es schade nicht, das auf den Tisch zu legen. Vizekanzler Michael Spindelegger betonte, dass Werbung nachvollziehbar sein solle.
Stolz präsentiert wurde auch, dass es eine Einigung beim Lobbyistengesetz gibt und dieses nun in Begutachtung gehen soll. Kernstück ist ein Register für die Interessensvertreter, bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Faymann betonte, man wolle niemanden behindern, sondern ermöglichen, "dass niemand etwas zu verheimlichen hat". Das Gesetz schütze ja auch die Unschuldigen. SPÖ- Klubobmann Josef Cap verteidigte, dass die Kammern darin anders behandelt werden als klassische Lobbyisten. Auch für Spindelegger sind die vier Kategorien von Lobbyisten eine "gerechtfertigte Aufteilung".
ÖVP- Klubobmann Karlheinz Kopf und sein Gegenüber Cap wollen den Oppositionsparteien außerdem ein Paket mit weiteren Vorschlägen übermitteln. Diese betreffen Meldepflichten etwa für berufliche Tätigkeiten und Bezüge, angelehnt an das deutsche Modell. Die außerberufliche Immunität für Abgeordnete soll abgeschafft und die berufliche modernisiert werden. Auch im Strafrecht sind Änderungen geplant, laut Kopf soll es künftig strafbar sein, einen Gesetzesvorschlag oder eine parlamentarische Anfrage gegen Geld einzubringen. Während Kopf den ebenfalls noch offenen Punkt der Parteispenden nicht erwähnte, nannte Faymann die Transparenz von Parteispenden als einen von vier Punkten, die man im Herbst im Paket im Nationalrat beschließen wolle.