Von den drei Jahren Haft muss Riedl laut Urteilsspruch eines unbedingt absitzen. Der Schöffensenat unter Richterin Marion Zöllner verurteilte den Angeklagten außerdem zu einer Finanzstrafe von 850.000 Euro, weil er von Patria erhaltene Provisionszahlungen nicht ordnungsgemäß versteuerte.
Der zweite Hauptangeklagte, der österreichisch-kanadische Unternehmer Walter Wolf, war aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung erschienen. Er wird der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit Riedl verdächtigt. In diesem Punkt wurde Riedl freigesprochen. Sollte dieser Freispruch aufrecht bleiben, käme auch Wolf frei, da der Tatbestand nicht mehr erfüllt wäre.
Die drei Mitangeklagten Hans-Peter W., Wolfgang A. und Wilfried K. wurden von den Vorwürfen der Industriespionage bzw. Steuerhinterziehung freigesprochen. Sowohl der Verteidiger Riedls als auch der Staatsanwalt meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an. Die Freisprüche von Wolfgang A. und Wilfried K. sind dagegen rechtskräftig.
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