Allen Reformen zum Trotz ist es in Österreich noch immer nicht gelungen, den Pensionsantritt weiter hinauszuschieben. Das liegt an diversen Sonderbestimmungen (Hacklerregelung, Frühpension bei ÖBB, Post & Co.) und daran, dass die Anpassung des Pensionsalters von Männern und Frauen (65/60) erst 2028 erfolgt.
In der EU haben laut einem aktuellen Vergleich der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nur Frankreich und Belgien ein ähnlich frühes Antrittsalter wie Österreich. In Deutschland muss man bis 62 arbeiten, Großbritannien, Holland, Finnland und Schweden haben durch gezielte Maßnahmen den faktischen Pensionsantritt erhöht. In Schweden z. B. gibt es für jedes Jahr, das man vor 65 geht, 6 Prozent Abschlag. Bleibt man länger aktiv, erhält man aber 10 Prozent Zuschlag.
Khol und Blecha für skandinavisches Modell
In dieselbe Kerbe schlagen auch die beiden Präsidenten des Seniorenrats, Andreas Khol (ÖVP) und Karl Blecha (SPÖ). Um das tatsächliche Pensionsantrittsalter stärker an das gesetzliche anzunähern, schlagen sie ein Anreizmodell vor. Damit Arbeitnehmer länger freiwillig arbeiten, sollten sie dafür markant mehr Pension erhalten - 6 Prozent für ein Jahr, 12 Prozent für zwei Jahre, so Khol.
Derzeit sieht es allerdings nicht danach aus, dass sich hierzulande diesbezüglich in naher Zukunft etwas ändert. Denn die erwähnten Sonderbestimmungen erfreuen sich in Österreich nach wie vor größter Beliebtheit. Im Folgenden die wichtigsten Details jener Pensionsformen, mit denen ein früherer Ruhestand möglich ist.
- Hacklerregelung
Die Hacklerregelung funktioniert an sich simpel. Frauen, die über 40 Beitragsjahre verfügen, können mit 55 abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Männer, die 45 Beitragsjahre aufweisen, dürfen mit 60 in die Pension. Bei Beamten sind (für beide Geschlechter) 40 Beitragsjahre nötig, um in den Genuss der Hacklerregelung zu kommen. Die Hacklerregelung wird vor allem von dieser Berufsgruppe ausgenützt, was immer wieder für Kritik sorgt. Bei der Berechnung der "Beitragsjahre" berücksichtigt werden nicht nur tatsächliche Arbeitszeiten, sondern unter anderem auch Kindererziehungszeiten (bis zu 60 Monate), Zivil- und Präsenzdienst, Krankenstand und Krankengeld- Bezug. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit. Auslaufen würde diese Langzeitversicherten- Regelung laut geltender Gesetzeslage mit 2013. Das Sozialministerium hat aber eine Auschleifregelung angekündigt.
- Schwerarbeiterregelung
Die Schwerarbeiterregelung soll Personen, die besonders anstrengenden Berufen nachkommen, zugutekommen. Sie sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, mit 60 mit dem begünstigen Abschlag von 1,8 Prozent pro Jahr in den Ruhestand treten zu können. Voraussetzung ist das Vorliegen von 45 Versicherungsjahren und dass während der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsantritt 10 Jahre Schwerarbeit geleistet wurden. Was unter Schwerarbeit zu verstehen ist, wird in einer eigenen Verordnung geregelt. Unter anderem werden Schicht- und Wechseldienst (sofern auch in der Nacht absolviert), Arbeit bei extremen Temperaturen oder schwere körperliche Arbeit (8.374 Arbeitskilojoule bei Männern, 5.862 bei Frauen) anerkannt. Bei Exekutivbeamten muss die Hälfte der Dienstzeit im Außendienst verbracht werden, anerkannt werden auch Auslandseinsätze von Soldaten.
- Nachtschichtschwerarbeiterpension
Für Schwerstarbeiter gibt es eine weitere Möglichkeit, frühzeitig in Pension zu gehen. Personen, die unter das Nachtschwerarbeitgesetz fallen, können mit 57 (Männer) bzw. 52 (Frauen) in den Ruhestand treten. Voraussetzung ist, dass sie während der vergangenen 30 Jahre mindestens 15 eine besonders belastende Tätigkeit ausgeübt haben oder während ihrer gesamten Tätigkeit 20 entsprechende Jahre aufweisen. Der Abschlag beträgt 4,2 Prozent pro Jahr, maximal aber 15 Prozent.
- Invaliditätspension
Die Invaliditätspension ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig sind, einer entsprechenden Tätigkeit nachzugehen. Ein Mindestalter für den Antritt gibt es nicht. Allerdings muss eine gewisse Beitragszeit vorgewiesen werden, um bei entsprechender körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung einen Anspruch zu erhalten. Die Abschläge liegen bei 4,2 Prozent pro Jahr, maximal aber bei 15 Prozent. Jedenfalls möglich ist ein Antritt beim Vorliegen von 15 Versicherungsjahren. Aber auch wenn die betroffene Person bis 50 Jahre alt ist und fünf Versicherungsjahre während der letzten zehn Jahre vorweisen kann, ist die Zuerkennung einer Invaliditätspension möglich. Grundsätzlich wird die Invaliditätspension auf 24 Monate befristet zuerkannt und danach eine neuerliche Prüfung vorgenommen. Nur in Ausnahmefällen wird gleich zu Beginn ein Daueranspruch bestätigt.
- Pensionskorridor
Via Pensionskorridor ist für Männer ab dem 62. Lebensjahr der Pensionsantritt möglich, sofern 37,5 Versicherungsjahre vorliegen. Diese Pensionsform ist die Nachfolgerin der klassischen Frühpension. Die Abschläge von 4,2 Prozent jährlich vor dem Regelpensionsalter 65 werden zum jeweils geltenden Verlustdeckel (Höchstabschlag gegenüber dem alten günstigeren Pensionssystem) addiert.
von Manfred Schumi (Kronen Zeitung) und krone.at