Wie berichtet, hatte der Linzer, der direkt neben dem Dom lebt, Klage gegen das Läuten der Glocken in den Nachtstunden eingereicht, weil der Lärm ihm regelmäßig den Schlaf raube. Da das Läuten bei Nacht heutzutage keinen religiösen Zweck mehr erfülle und nicht mehr zeitgemäß sei, glaube man daran, das Recht auf Gesundheit gegen jenes auf Religionsausübung durchsetzen zu können, so die Ansicht des Anwalts des Betroffenen, Wolfgang List.
Gespräche erfolglos, Klage eingereicht
Privat beauftragte Lärmmessungen im Jänner hatten gezeigt, dass von Montag bis Samstag täglich rund eine Stunde gebimmelt wird. Sonntags waren es sogar eineinhalb Stunden - und das mit bis zu 77 Dezibel. Gespräche mit der Pfarre waren erfolglos geblieben, weshalb sich der betroffene Linzer nun für die Klage entschied.
Die Diözese - die Klage sei noch nicht zugestellt worden, hieß es - geht hingegen von der "Rechtmäßigkeit des Turmuhrschlags" aus. "In all den Jahren ist kein Fall bekannt geworden, in dem gesundheitliche Beeinträchtigungen auf das Schlagen der Turmuhr zurückzuführen gewesen wären", ließ die Diözese in ihrer Aussendung wissen.
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