Zu viel versäumt

Kyoto-Umsetzung für RH “unwahrscheinlich”

Österreich
06.11.2008 15:39
Der Rechnungshof verschärft seine Kritik an der heimischen Klimaschutzpolitik: Im Endbericht zur Umsetzung der Klimaschutzstrategie stellen die Prüfer erneut fest, dass die Erreichung des österreichischen Kyoto-Klimaschutzzieles mit nationalen Maßnahmen „unwahrscheinlich“ ist. Daran ändern laut RH auch die Zukäufe von Verschmutzungsrechten („Emissionszertifikaten“) aus dem Ausland nichts: Selbst bei maximaler Ausnutzung der international zur Verfügung stehenden flexiblen Mechanismen „sind wesentlich stärker und schneller wirksame sektorale Maßnahmen im Inland zur Reduktion der Treibhausgasemissionen notwendig“, so der Bericht. Überdies sieht es so aus, als hätte Österreich den Rahmen an Zukäufen schon fast erschöpft.

Überdies weist der Rechnungshof auch darauf hin, dass die durch Zukäufe aus dem Ausland erbrachten Treibhausgas-Emissionsreduktionen zwar für die Erreichung des Kyoto-Protokolls anerkannt würden, für ein Folgeabkommen („Post-Kyoto“) müssten sie aber zusätzlich eingespart werden: „Jedes Versäumnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt erschwert somit eine Zielerreichung in Zukunft. Daraus ergibt sich zwingend, dass die für den Ankauf der notwendigen Emissionszertifikate eingesetzten Mittel keine Investitionen in Reduktionsmaßnahmen sparen, sondern zusätzlich anfallen.“ Außerdem würden Emissionseinsparungen in Zukunft „jedenfalls teurer sein werden als solche, die jetzt gesetzt werden“.

Trotz Zukäufen aus dem Ausland könne Österreich mit der Erreichung seiner Kyoto-Verpflichtung scheitern, glaubt der Rechnungshof: „In Anbetracht der derzeitigen Trends schätzt der RH die Wahrscheinlichkeit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU wegen mangelnder Einhaltung der im Burden Sharing Agreement eingegangenen Verpflichtungen relativ hoch ein.“ Mit erhöhtem Rechtfertigungsbedarf sei bereits 2010 zu rechnen. In diesem Jahr werden die Ist-Daten des Jahres 2008 vorliegen. Im sogenannten Burden Sharing Agreement haben sich die EU-15 zu einer internen Lastenaufteilung zur gemeinsamen Erreichung des Kyoto-Ziels verpflichtet.

Flexible Mechanismen nur "unterstützend"
Die Emissionszukäufe aus dem Ausland dürfen nur zusätzlich erfolgen, meint der Rechnungshof. Die sogenannten Flexiblen Mechanismen im Kyoto-Protokoll, die den Ankauf von ausländischen Verschmutzungsrechten für Einzelstaaten gestatten, sofern diese an Umweltmaßnahmen gekoppelt sind, seien nur in einem bestimmten Ausmaß möglich. Was dieses „bestimmte Ausmaß“ in Zahlen bedeutet, sei international nicht genau festgeschrieben, die EU-Kommission geht allerdings laut RH davon aus, dass darunter „mehr als die Hälfte“ gemeint ist. 

Anhand zweier möglicher Szenarien spielten die Prüfer die heimischen Klimadaten durch und kommen zum Schluss, dass in jedem Fall zusätzliche reale CO2-Einsparungen im Inland nötig sein werden, um die Kyoto-Verpflichtungen zu erfüllen. Der Plafond für Zukäufe aus dem Ausland ist demnach schon fast erreicht, die nötigen Einsparungen liegen aber deutlich höher. Würde man zugrunde legen, dass sich der zulässige Anteil von Zukäufen in Relation auf das Treibhausgas-Reduktionsziel Österreichs von minus 13 Prozent gegenüber 1990 bezieht, wäre das Quantum mit den derzeit vorgesehenen Auslandszukäufen bereits über das zulässige Maß hinaus ausgeschöpft.

Variante zwei der Rechnungshof-Berechnungen legt zugrunde, dass die zulässige Höchstmenge von Auslandzukäufen in Relation zu der Abweichung zum Reduktionsziel steht. Das sind nach den neuesten Daten aus dem Jahr 2006 22,3 Millionen Tonnen. Davon dürfte Österreich gemäß der Grundlage, dass es sich nur um „zusätzliche“ Maßnahmen handeln darf, laut Rechnungshof nur insgesamt 11,2 Millionen Tonnen zukaufen, von denen neun Millionen Tonnen schon verplant sind. Österreich hat ja beschlossen, diese Menge an Verschmutzungsrechten aus dem Ausland zuzukaufen. Dabei handelt es sich um Zertifikate aus „JI/CDM“-Programmen, die an konkrete Klimaschutzmaßnahmen in den Herkunftsländern geknüpft sind. Unterm Strich bleiben für den Rechnungshof nach diesem Modell 6,9 Millionen Tonnen übrig, die nicht mehr durch Auslandszukäufe bedeckt werden dürfen, also real im Inland eingespart werden müssen.

Es bleibt nur mehr bis 2012 Zeit!
Der RH wies dahingehend auch „mit Nachdruck“ darauf hin, dass der fünfjährige Verpflichtungszeitraum für das Kyoto-Protokoll bereits mit 1. Jänner 2008 begonnen hat. Bis 2012 müssen somit nicht nur die Reduktionen zur Zielerreichung realisiert, sondern auch alle Überschreitungen kompensiert werden.

Umweltministerium: Klimaschutzgesetz nötig
Alles andere als überrascht reagierte das Umweltministerium auf die scharfe Kritik des Rechnungshofs: "Die Grundaussage des Rechnungshofberichts ist schon lange bekannt", sagte Sprecher Gerhard Popp am Donnerstag. "Das haben wir erwartet." Der Grund für das schlechte Urteil sei das Fehlen eines Klimaschutzgesetzes und einer entsprechenden Lastenverteilung nach Verantwortungen.

Bereits die Rohfassung des Berichts hätte das "Dilemma" aufgezeigt, so Popp. Darin gebe es den klaren Hinweis, dass manche viel, andere weniger für den Klimaschutz tun würden - Verantwortungen samt entsprechenden Folgen seien jedoch nicht festgelegt. "Wir haben zwar eine Klimastrategie in Österreich, aber die Belastungen, wenn diese Ziele nicht erreicht werden, hat Österreich zu tragen und nicht der Verantwortliche", erklärte der Sprecher des Ressorts des geschäftsführenden ÖVP-Obmanns Josef Pröll.

Umweltpolitik "keine One-Man-Show"
"Wir hätten gerne ein Klimaschutzgesetz gehabt", betonte Popp. Vor der Wahl sei sich dies aber nicht mehr ausgegangen. Die Konklusion des Berichts sei, "dass man Lastenverteilungen nach Verantwortungen vornimmt". Umweltminister Josef Pröll habe zudem immer betont, dass Umweltpolitik ist "keine One-Man-Show" sei. Auch andere Bereiche müssten ihre Verantwortung wahrnehmen. Wohnen und Verkehr seien laut Popp zwei große Gebiete "wo man ansteht".

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