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Wiederbetätigungs-Anklage gegen zwei NVP-Vetreter in OÖ

24.08.2011, 11:39
Wiederbetätigungs-Anklage gegen zwei NVP-Vetreter in OÖ (Bild: APA/ROBERT PARIGGER)
Foto: APA/ROBERT PARIGGER
Die Staatsanwaltschaft Linz will Anklage wegen Wiederbetätigung gegen zwei Vertreter der "Nationalen Volkspartei" erheben. Die Gruppierung wollte bei der oberösterreichischen Landtagswahl und bei der Gemeinderatswahl in Enns im Jahr 2009 antreten. Die Wahlbehörde hatte sie aber nicht zugelassen und gleichzeitig Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Rechtskräftig wird die Anklage allerdings erst, wenn über einen noch möglichen Einspruch entschieden wurde.

Die Staatsanwaltschaft Linz teilte mit, den beiden Vertretern der NVP werde konkret zur Last gelegt, ihr Parteiprogramm, welches unübersehbare Parallelen zum Parteiprogramm der NSDAP aufweise, bei verschiedenen Wahlkampfveranstaltungen beworben zu haben. Deshalb werde eine Anklage wegen des Verbrechens nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes angestrebt. Das Delikt ist fallbezogen mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht.

Die beiden angeklagten verantwortlichen Vertreter der NVP können gegen die Anklageschrift jedoch jeweils Einspruch erheben. Dann muss das Oberlandesgericht über den möglichen Einspruch entscheiden. Erst dann - wenn die Anklage rechtswirksam ist - kann das Gericht eine Hauptverhandlung anberaumen.

Massive Bedenken gegen Zulassung

Die Staatsanwaltschaft, die sich bei ihrer Prüfung der Verdachtslage vorwiegend auf zwei Gutachten gestützt hat, kam offenbar bei der rechtlichen Betrachtung des Sachverhaltes zum selben Ergebnis wie die Landeswahlbehörde, die Anzeige erstattet hatte. Sie hatte bei der Einreichung der Kandidatur für den Wahlkreis I (Linz und Umgebung) massive Bedenken gegen eine Zulassung. Zuletzt entschied sie, dass die Einbringung des Wahlvorschlages als ein Akt der Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes zu betrachten sei und der Wahlvorschlag der NVP somit als nicht gültig eingebracht gelte.

NVP blitze mit Beschwerde bei VfGH ab

Nach der Wahl am 27. September 2009 hat die NVP dann eine Anfechtung des Urnenganges beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, blitzte dort aber ab. Die Staatsanwaltschaft geriet unter Kritik, weil das Verfahren so lange dauere. Sie begründete dies stets damit, dass man "sehr genau" vorgehe.

Offen ist zudem die Entscheidung über eine Anzeige gegen die "Bunten", die ebenfalls 2009 für den Gemeinderat Wels kandidieren wollten. Auch sie wurden nicht zugelassen und versuchten vergeblich eine Anfechtung der Wahl. Die Verfassungsrichter bewerteten das Vorhaben der Partei, mit ausländerfeindlichen Parolen bei der Wahl anzutreten, als Akt der Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes und gaben daher der Landeswahlbehörde recht.

AG/red
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