Im Zuge der "Wertsicherung" erhöht Drei ab 8. April die Grundgebühr bei vielen alten Tarifen. Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Tarife mitsamt der geplanten Erhöhung hat Drei auf seiner Website veröffentlicht. Es handelt sich um eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex, wie sie Drei höchstens einmal pro Jahr vornimmt.
Weil der Verbraucherpreisindex in den letzten zwei Jahren um 3,69 Prozent gestiegen ist, verteuert nun auch Drei alte Handytarife um 3,69 Prozent. Die monatliche Grundgebühr für die betroffenen Kunden erhöht sich dadurch je nach bisheriger Grundgebühr schlechtestenfalls um bis zu 2,39 Euro, günstigstenfalls um 18 Cent. Trotz der Preiserhöhung entsteht betroffenen Drei-Kunden kein Sonderkündigungsrecht.
Auf seiner Website erklärt der Mobilfunker, die jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex vertraglich geregelt zu haben. Weil Drei-Kunden die entsprechende Passage bei Vertragsabschluss unterzeichnet haben, haben sie sich mit den Preiserhöhungen bereits vorab einverstanden erklärt. Ein Mobilfunker-Wechsel ist demnach trotz der Preiserhöhung nur unter Einhaltung der vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen durchführbar.
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