Willkommen | Registrieren | Hilfe | Login
krone.at/Videos kronehat.at krone.at/mobil cookingstars.at

Feinstaub nicht gemeldet: Beamter freigesprochen

27.01.2011, 15:50
Feinstaub nicht gemeldet: Beamter freigesprochen (Bild: Christof Birbaumer)
Foto: Christof Birbaumer
Der Leiter der Umweltabteilung der Landesregierung ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Richterin Patrizia Weran begründete die Entscheidung damit, dass keine Schädigungsabsicht des Beamten erkennbar gewesen sei. Der Staatsanwalt hat eine Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig und landet beim Obersten Gerichtshof.

Der Abteilungsleiter hatte trotz mehrmaliger aufeinanderfolgender Grenzwertüberschreitungen bei der Feinstaubbelastung im Jänner 2009 keine Straßensperren in Klagenfurt veranlasst. Genau das wurde ihm zum Vorwurf gemacht. Denn laut der damals geltenden Verordnung wären Straßensperren anzuordnen gewesen.

Der Beamte argumentierte seine Vorgehensweise unter anderem damit, dass die vorgesehene Sperre der Völkermarkter Straße die Feinstaubbelastung nur verlagert, aber nicht verringert hätte. Zudem habe es keine gesetzliche Verpflichtung für ihn gegeben, die Überschreitungen an die Straßenbauabteilung, die für die Verhängung von Sperren zuständig sei, weiterzuleiten: "Die Abteilung hätte ja auch selbst im Internet nachschauen können", meinte er.

Dass die Sperren sinnlos gewesen wären, sei auch daraus ersichtlich, dass sie noch im gleichen Jahr aus der Verordnung gestrichen wurden.

Lesezeichen hinzufügen:
Schließen
Lesezeichen Drucken
0
Du hast einen themenrelevanten Kommentar? Dann schreibe hier dein Storyposting! Du möchtest mit anderen Usern Meinungen austauschen oder länger über ein Thema oder eine Story diskutieren? Dafür steht dir jederzeit unser krone.at-Forum, eines der größten Internetforen Österreichs, zur Verfügung. Sowohl im Forum als auch bei Storypostings, bitten wir dich, unsere AGB und Netiquette einzuhalten!
Kommentar schreiben
500 Zeichen frei.
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter
Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; 1190 Wien, Muthgasse 2
Krone Multimedia © 2011 Krone.at | Impressum