Eklat in Deutschland

“Spieler fühlen sich erpresst”: Valve für Steam abgemahnt

Spiele
18.09.2012 12:13
Valve hat sich mit seiner Online-Plattform Steam Ärger eingehandelt: Wer den neuen Geschäftsbedingungen nicht zustimmt, verliert den Zugriff auf sein Nutzerkonto - und damit auch auf seine bereits bezahlten Spiele. Die deutsche Verbraucherzentrale hat Valve daher nun abgemahnt.

"Die Spieler fühlen sich durch Valves Vorgehen erpresst", so Sebastian Radtke von TheOrigin.de, einem Spieler-Zusammenschluss, gegenüber Golem.de.

Kernpunkt der Streitigkeiten ist eine Änderung der Geschäftsbedingungen von Steam, die Anfang August in Kraft trat. Wer diese ablehnte, konnte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf seine Spiele zugreifen - eine Option, aus dem System auszusteigen und seine jahrelang gesammelten und teuer bezahlten Games weiterzuspielen, gab es aber nicht, klagt TheOrigin.de an.

Teuer bezahlte Spiele nutzlos
Besonders kritisch sei das bei Spielen, die wegen eines Registrierungs- und Accountzwangs nur über Steam genutzt werden könnten. Zudem sei es, da die Änderung ohne Vorankündigung kam, unmöglich gewesen, etwaige Daten zu sichern. Darüber hinaus ist es - allerdings ist dies ein lange bekanntes Problem - nicht möglich, an den Steam-Account gebundene Spiele weiterzuverkaufen oder zu verschenken. Dies sei zwar gesetzlich erlaubt, durch die Account-Bindung aber unmöglich - der Account darf zudem nicht auf andere übertragen werden.

Spielervereinigung: "Erpressung"
Im Volksmund bezeichne man die Vorgehensweise Valves als Erpressung, ist TheOrigin.de empört. Schließlich seien immer mehr Spiele durch den Online-Trend auf dem Spielemarkt nur über Steam nutzbar. Die Spielerplattform hat die Verbraucherchützer daher bei der Abmahnung beraten.

Verbraucherzentrale: Praxis eindeutig "rechtswidrig"
"Diese Geschäftspraxis ist rechtswidrig", so Carola Elbrecht von der Verbraucherzentrale. Ein Geschäft könne ein Brettspiel könne schließlich auch verkaufen und dann verlangen, dass es nur im Laden gespielt werden dürfe. Der Verbraucher habe keine Wahl, außer den neuen AGB zuzustimmen - man könne ansonsten seine Spiele nicht mehr nutzen und erhalte auch den Kaufpreis nicht zurück. Das US-Unternehmen hat nun bis zum 26. September Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Nutzungsbedingungen zu überarbeiten - sonst droht eine Klage.

Weiterverkauf von Steam-Games weiterer Streitpunkt
Die Verbraucherzentrale will darüber hinaus für einen Weiterverkauf bei Steam erworbener Spiele eintreten. Einen Prozess gegen diese Praxis haben die Verbraucherschützer 2010 zwar bereits verloren. Dieses Jahr hat der Europäische Gerichtshof allerdings entschieden, dass auch per Download erworbene Software weiterverkauft werden darf. Dieses Urteil könnte die Chancen der Verbraucherschützer steigern.

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