"Wir lassen uns von Publikum und Zukunft nicht abschneiden und freuen uns über Entscheidung des VwGH! Wichtiger Etappenerfolg", twitterte am Donnerstagnachmittag ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz.
Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung abgelehnt, mit der Argumentation, der ORF habe seinen Antrag nicht ausreichend begründet. Der ORF hatte sich neben dem VfGH aber auch an den Verwaltungsgerichtshof gewandt, der die aufschiebende Wirkung nun gewährte. Der Bescheid wird nach ORF-Angaben gerade zugestellt.
Facebook-Aktivitäten nicht im Einklang mit ORF-Gesetz
Die Vorgeschichte: Medienbehörde KommAustria und Bundeskommunikationssenat waren zu dem Schluss gekommen, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang sind. Die KommAustria hatte im November 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet, der ORF beim BKS dagegen Beschwerde eingelegt.
Dieser lehnte die ORF-Berufung Anfang Mai als unbegründet ab, woraufhin sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wandte. Daneben lobbyiert der ORF seit geraumer Zeit für eine Änderung des ORF-Gesetzes in dieser Sache und hat dafür auch bereits die Unterstützung der ORF-Gremien sowie einiger Parlamentsparteien.
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