Streaming & Co.

EU-Kommission will das Urheberrecht modernisieren

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14.09.2016 16:31

Die EU-Kommission will das Urheberrecht modernisieren. Konkret geht es um mehr Auswahl und leichteren Zugang zu Inhalten im Internet und über Grenzen hinweg. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte dies bei seiner Rede zur Lage der EU am Mittwoch in Straßburg angekündigt. EU-Vizepräsident Andrus Ansip erklärte, das europäische Urheberrecht müsse der neuen digitalen Welt angepasst werden.

Europäische Kreativinhalte sollten nicht unzugänglich sein, müssten aber umfassend geschützt werden. Vor allem gehe es um bessere Vergütungsmöglichkeiten für die europäischen Urheber. EU-Digitalkommissar Günther Oettinger sagte, es gehe um eine Stimulierung und eine Belohnung von Investitionen in der Kreativwirtschaft. Notwendig sei ein besseres Urheberrecht im Hinblick auf Bildung, Forschung, das Kulturerbe und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen.

Neue Herausforderungen durch Streaming
Heute werde das Internet von fast der Hälfte der Nutzer in der EU zum Musikhören, zum Anschauen von TV-Serien und Filmen oder für Online-Spiele genutzt. Wenn Rundfunkanstalten und andere Unternehmen Online- und digitale Dienstleistungen in anderen EU-Ländern anbieten möchten, sei es für sie jedoch schwer, die Rechte betreffenden Fragen zu klären. Auch in den gesellschaftlich und wirtschaftlich wichtigen Bereichen Bildung, Forschung und kulturelles Erbe seien zu häufig Beschränkungen oder Rechtsunsicherheit festzustellen, was digitale Innovationen hemmt, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte, auch über Grenzen hinweg, genutzt werden.

Schließlich seien Urheber, sonstige Rechteinhaber und Presseverleger häufig nicht in der Lage, die Bedingungen - einschließlich der Vergütungen - für die Online-Nutzung ihrer Werke und Darbietungen auszuhandeln. "Künstler sollen einen fairen Anteil aus den Einnahmen aus online generieren. Sie erhalten die Instrumente, um das umzusetzen und dürfen nicht auf der Verliererseite stehen", betonte Ansip. Mit dem Vorschlag zur Portabilität von Online-Inhaltediensten, der im Dezember 2015 vorgelegt wurde, habe die Kommission den Verbrauchern das Recht zugesprochen, ihre Online-Abonnements für Filme, Musik und E-Books auch außerhalb ihres Heimatlandes zu nutzen, zum Beispiel im Urlaub oder auf Geschäftsreisen.

Rechteverwaltung soll vereinfacht werden
Heute werde ein rechtlicher Mechanismus für Rundfunkveranstalter vorgeschlagen, mittels dessen sie die Genehmigungen, die sie von den Rechteinhabern benötigen, um Sendungen in anderen EU-Mitgliedstaaten über das Internet bereitzustellen, leichter erlangen können. Es gehe dabei um Sendungen, die von den Rundfunkanstalten gleichzeitig mit ihrer Ausstrahlung im Internet verfügbar gemacht werden, sowie um Nachholdienste, die in anderen Mitgliedstaaten online bereitgestellt werden sollen (beispielsweise die ORF-TVthek).

Wenn die Rundfunkveranstalter die überwiegende Mehrheit ihrer Inhalte (Nachrichten, kulturelle oder politische Sendungen, Dokumentationen und Unterhaltungssendungen) auch in anderen Mitgliedstaaten zeigen können, verfügten die Verbraucher über mehr Wahlmöglichkeiten. Die neuen Vorschriften erleichtern auch Anbietern von Programmbouquets (z. B. Proximus TV in Belgien, Movistar+ in Spanien, IPTV Entertain der Deutschen Telekom) die Erlangung der notwendigen Genehmigungen. Statt einzeln mit jedem Rechteinhaber verhandeln zu müssen, wenn sie solche Bouquets von Programmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten anbieten wollen, werden sie die erforderlichen Lizenzen von Verwertungsgesellschaften erhalten können, die die Rechteinhaber vertreten, betont die Kommission. Auch hierdurch erhalten die Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten.

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