Die Brüsseler Behörde hatte vor zwei Tagen erklärt, die Kommission könnte den Fall vor den EuGH bringen. Es gelte, "sicherzustellen, dass der Bruch des EU-Rechts ein Ende hat". In letzter Konsequenz kann der Europäische Gerichtshof millionenschwere Zwangsgelder verhängen. Nach mehreren Mahnungen sei die Kommission nicht mehr bereit, Deutschland noch mehr Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie zu geben.
"Weitere zwei Monate waren bereits eine angemessene Zeitspanne, um einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten und einen detaillierten Zeitplan für dessen Umsetzung aufzustellen", sagte ein Kommissionssprecher. Im Oktober hatte Brüssel eine begründete Stellungnahme nach Berlin geschickt und die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten eingemahnt.
Leutheusser-Schnarrenberger hält in ihrem Brief, der der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Donnerstag vorliegt, fest, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Deutschland teilweise umgesetzt worden sei. Ein weiterer Schritt zur Übertragung in deutsches Recht sei der vom Justizministerium eingebrachte Vorschlag, die Daten nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern zu lassen – und nicht, wie vorgesehen, auch ohne strafrechtlichen Anlass. Die deutsche Regierung gehe von einem raschen Kabinetts- und Parlamentsbeschluss zu diesem Verfahren aus, so die Ministerin.
Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab 1. April
In Österreich tritt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 1. April in Kraft. Dieses sieht vor, dass Betreiber Daten sämtlicher Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet für sechs Monate speichern müssen - und zwar Name und Adresse des Benutzers, Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen der Computer, E-Mail-Adressen, aber auch Geräte-Identifikationsnummern und Standort des Handys. Ermittlungsbehörden können dann - mit bestimmten Einschränkungen je nach Verdachtslage - darauf zugreifen. Betroffene sollen zumindest nachträglich informiert werden. Die Veröffentlichung der Vorratsdaten ist verboten, als Strafe droht ein Jahr Haft.
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