Wie sieht es rechtlich aus?
Kinder unter sieben Jahren sind von der rechtlichen Seite her nicht geschäftsfähig, außer es betrifft Geschäfte über geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie etwa Süßigkeiten, eine Wurstsemmel oder Sammelsticker. Kinder zwischen sieben und vierzehn Jahren werden im rechtlichen Zusammenhang als unmündige Minderjährige bezeichnet. Sie sind beschränkt geschäftsfähig, und können je nach Alter entsprechende Geschäfte abschließen, wobei der Umfang der Geschäfte mit zunehmendem Alter mitwächst, wie etwa der Kauf von Büchern, CDs oder Kleidung. Tätigen Kinder diesen Alters ein Geschäft, das ihrem Alter nicht entspricht, dann ist dieses schwebend unwirksam, bis der gesetzliche Vertreter es genehmigt. Ein Beispiel wäre der Kauf einer Spielekonsole um 200 € oder ein Jahresabo für eine Zeitschrift, das der gesetzliche Vertreter im Nachhinein für unwirksam erklären kann.
Erst Jugendliche über 14 Jahren werden zu mündigen Minderjährigen, die über selbst verdientes bzw. geschenktes Geld auch frei verfügen können und auch rechtswirksam altersadäquate Geschäfte abschließen können, solange dadurch die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährdet wird. Dazu zählt zum Beispiel der Kauf einer Spielekonsole, nicht aber der Abschluss eines Ausbildungsvertrags ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Ab wann kann dein Kind alleine einkaufen?
Du wirst an der Selbstsicherheit deines Kindes im Umgang mit anderen merken, wenn es so weit ist, auch einmal alleine etwas zu unternehmen. Zunächst solltest du deinem Kind bei gemeinsamen Einkäufen immer mal wieder die Regie überlassen. Lass es ansagen, wie viel Dekagramm Wurst ihr bekommt, lass es die Milch im Regal aussuchen – und lass es an deinen Entscheidungsprozessen teilhaben. Wenn du auf den Preis schaust, dann zeige deinem Kind, wo es sieht, was billig und was teuer ist. Das setzt natürlich voraus, dass dein Kind schon Zahlen und Wörter lesen und verstehen kann.
Genauso beim Kaufen von Kleidung oder Spielzeug: Zeige deinem Kind, worauf du schaust: Dass es bequem ist und nicht weh tut. Dass es nicht zu viel kostet. Dass es eine bestimmte Marke hat. Beim nächsten Einkauf lass deinem Kind freie Hand und schau dir an, wie es sich entscheiden würde. So kannst du abtesten, wie weit dein Kind ist. Auch an der Kassa solltest du es ihm überlassen zu bezahlen. So kannst du es darauf aufmerksam machen, dass es genau aufpasst, wie viel Geld es dem Kassierer gibt, und wie viel es wieder zurückbekommt. Zeige ihm, dass es alles gut einpacken muss und aufpassen soll, dass es nichts vergisst.
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