SPÖ zu BVT-Ausschuss:

„Regierung zieht alle Register, um zu verzögern“

Österreich
23.03.2018 10:24

Für die SPÖ war der Donnerstag ein „schwarzer Tag des Parlamentarismus“. Die türkis-blaue Regierung und auch Rechtsexperten bezeichnen die Ablehnung des SPÖ-Antrags auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses rund um die Ermittlungen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aber als juristisch vollkommen sauber. Es habe sich eben um einen zu ungenau formulierten Antrag gehandelt, der vom Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments abgeschmettert wurde. Das lassen die Sozialdemokraten nicht gelten: Am Freitag kündigte SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder neben der Einschaltung des Verfassungsgerichtshofs auch andere Rechtsmittel an, denn auch die Regierung „zieht alle Register, um hier zu verzögern“.

Grundlage für das ablehnende Verhalten der Regierungsparteien war eine schriftliche Einschätzung des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments, das auf Ersuchen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erstellt wurde. Die ÖVP vermutet in all der roten Aufregung den Versuch, dem Parlamentspräsidenten nun die Schuld in die Schuhe zu schieben, obwohl dieser an der Erstellung des Gutachtens gar nicht beteiligt gewesen sein soll, wie es gegenüber krone.at heißt.

„Absolutes Ablenkungsmanöver“
Dem widersprach Schieder in seiner Pressekonferenz. Sobotka habe ein bestimmtes Gutachten mit bestimmtem Ausgang beim Geschäftsordnungsausschuss „beauftragt“ und dieser sei dann so erstellt worden. Daher warf Schieder Sobotka Amtsmissbrauch vor. In diesem Zusammenhang zählte der SPÖ-Klubobmann andere U-Ausschüsse aus der Vergangenheit auf, die ebenfalls von einer Parlamentsminderheit beantragt worden seien, einen ähnlich breit gewählten Themenbereich zum Inhalt gehabt hätten und dennoch zugelassen worden seien. Daraus ergibt sich für die Oppositionspartei nur eine Schlussfolgerung, wie Schieder darlegte: „Es ist ein absolutes Ablenkungsmanöver. Es handelt sich um eine politische Entscheidung.“

„Ginge es um die rechtlichen Zweifel, die es in einer Demokratie geben kann, dann hätte man darüber reden können im Geschäftsordnungsausschuss. Dieser Weg wurde aber nicht gewählt“, beklagte der SPÖ-Politiker. Seine Partei werde sich aber „nicht mundtot“ machen lassen. Der Weg zum Verfassungsgerichtshof werde auf jeden Fall beschritten. Zur Möglichkeit eines neuen Antrags, womöglich mit NEOS-Unterstützung, gab Schieder nichts bekannt. Man wolle auf jeden Fall „alle Rechtsmittel ausschöpfen“. An welche er dabei denkt, verriet der Klubchef nicht. Er legte aber mit einem weiteren Verbalangriff nach: „Es kann nicht sein, dass man mit einer Regierungsmehrheit ein Minderheitenrecht abwürgt.“

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