Wenn man in Österreich viel zu schnell fährt, wird der Führerschein entzogen und evtl. das Fahrzeug beschlagnahmt. Wenn auf einem Bauernhof oder in einem Zuchtbetrieb etc. Tierleid und Tierquälerei festgestellt werden, sollte man den Betrieb sofort behördlich schließen. Hier gehören die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften in die Pflicht genommen. Gequälte oder vernachlässigte Tiere gehören sofort auf andere Höfe umverteilt, wo man weiß, dass sie es gut haben. Nicht lange fackeln, keine Einsprüche und langwierige Verfahren von gefinkelten Anwälten. Das Tierwohl muss an erster Stelle stehen. Es sollte in jeder Gemeinde einen ehrenamtlichen oder angestellten Tierschutzbeauftragten geben. Und eine 24-Stunden-Hotline als Anlaufstelle wäre wichtig, auch für Hunde und Katzen. Wann begreift man endlich, dass ein Tier keine Sache ist, sondern ein Lebewesen. Danach sollte man auch Gesetze ausrichten und die Strafen anpassen sowie die Kontrollen erweitern. Wie grün sind die Grünen? Fällt Tierschutz auch in ihren Bereich?
Michael Hautz, Angerberg
Erschienen am So, 13.9.2026
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