In keinem islamischen Land darf man eine Moschee mit Schuhen betreten. Ich kann mich erinnern, dass für dieses Vergehen sogar die Bastonade angedroht wurde. Auch wir in Österreich haben das Recht, darauf zu schauen, dass unsere Sitten und Gebräuche respektiert werden. Wer diese nicht einhalten will oder kann, der will im Grunde gar nicht bei uns bzw. mit uns sein. Das Verweigern des Kopftuchverbots ist so einfach zu betrachten wie: Wer sein Kfz im Halteverbot abstellt, hat mit einer Strafe zu rechnen und diese zu bezahlen.
Hannes Marazeck, Salzburg
Erschienen am Mo, 31.8.2026
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