Jugendkriminalität und die Grenzen des Systems: Die Debatte über die steigende Kinder- und Jugendkriminalität zeigt deutlich, dass wir an einen Punkt angekommen sind, an dem Wegsehen keine Option mehr ist. Wenn selbst strafunmündige Kinder wiederholt durch schwere Delikte auffallen und von den bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe kaum noch erreicht werden (oft als sogenannte „Systemsprenger“ bezeichnet), gerät das gesellschaftliche Sicherheitsgefühl ins Wanken. Besonders auffällig ist der hohe Anteil an straffälligen Jugendlichen aus bestimmten Herkunftsländern, etwa Syrien, was die offizielle Kriminalstatistik klar belegt. Hier liegt eine doppelte Überforderung vor: Einerseits versagen oft die klassischen Integrationsmaßnahmen, andererseits stößt der Rechtsstaat bei Tätern unter 14 Jahren an enge Grenzen. Pädagogische Ansätze sind wichtig, doch sie dürfen nicht als Ausflucht vor klaren Konsequenzen dienen. Es reicht nicht aus, das Problem bürokratisch zu verwalten oder in Debatten über die Absenkung der Strafmündigkeit zu verharren, ohne dass in der Praxis spürbare Maßnahmen ergriffen werden. Wir brauchen geschlossene Wohngruppen mit Intensivbetreuung für Wiederholungstäter, eine stärkere Inpflichtnahme der Erziehungsberechtigten und konsequente rechtliche Schritte, bis zu Abschiebungen, wenn Integrationsangebote verweigert werden. Eine offene Gesellschaft muss auch schwierige Realitäten beim Namen nennen dürfen (auch im Parlament). Nur durch eine ehrliche Ursachenbenennung und ein entschlossenes Handeln des Rechtsstaates kann das Vertrauen der Bürger in die öffentliche Sicherheit wiederhergestellt werden.
Josef Pratsch, Angern
Erschienen am Do, 27.8.2026
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