Die Reise des Bundeskanzlers zur Fußball-WM hat den Steuerzahler 100.000 Euro gekostet. Vermutlich aus „kosmetischen Gründen“ hat er einen kleinen Geschäftstermin (Konsulat eröffnen) eingebaut. Das macht nur einen kleinen Teil der Reise aus, also sollte Herr Stocker rund 50% aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Der Besuch eines Fußballmatches ist wahrlich keine Aufgabe für einen Kanzler. Das ist ein Privatvergnügen, das man nicht dem Steuerzahler anhängen darf. Sonst müsste jeder Gewerbetreibende auch alle Spesen für sein Privatvergnügen von der Steuer absetzen können bzw. auf Firmenkosten genießen. Was würde das Finanzamt dazu sagen, wenn man seine Privatreisen inkl. aller Nebenkosten auf Firmenkosten machen würde?
Stephan Pestitschek, Strasshof/N.
Erschienen am Do, 27.8.2026
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