Ab 1. September, mit Beginn des neuen Schuljahres, soll das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren bei uns eingeführt werden. Etliche Mädchen bzw. deren Eltern wollen sich darüber beim Verfassungsgerichtshof beschweren, weil sie sich diskriminiert fühlen und psychisch unter diesem Verbot leiden. Angeblich tragen die Kinder das Kopftuch freiwillig und aus persönlicher Überzeugung. Es ist möglich, dass dieses Verbot vom Höchstgericht wieder aufgehoben oder durchlöchert wird. Hier wäre nur ein gesetzlich fundiertes Verbot für jede Kopfbedeckung in allen Schulen sinnvoll, aber das wird man hier nicht wagen, drum wird man weiter Kopftuch tragen.
Franz Weinpolter, per E-Mail
Erschienen am Mi, 17.6.2026
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