Rückschlag für Marius Borg Høiby. Der 29-Jährige kommt nun doch nicht frei. Ein Berufungsgericht sei zu dem Schluss gekommen, dass „weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass Høiby im Falle seiner Freilassung neue Straftaten begehen werde“. Die Liste der „Vergehen“ ist lang. Sie reicht von Verkehrsdelikten, Drohungen, Verstößen gegen ein Kontaktverbot bis zu Körperverletzung sowie den Transport von 3,5 Kilo Marihuana. Für 34 Straftaten, davon zwei Fälle von Vergewaltigung, wurde Høiby schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Man könnte sagen, ein „verwöhntes Früchtchen“, das nun endlich ins Gefängnis muss, wo er längst hingehört hätte. In Anbetracht der Vielzahl von Delikten ein mildes Urteil, spät, aber doch.
Gerhard Forgatsch, Wien
Erschienen am Mi, 17.6.2026
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