Im „De facto“-Kommentar von Christian Baha treffend formuliert: Im Strafgesetzbuch findet sich ein Paragraf (§ 320 StGB), der „Neutralitätsgefährdung“ (bei Unterstützung einer Kriegspartei im Ausland) unter Strafandrohung stellt, um Österreich aus fremden Konflikten herauszuhalten. Im Zuge des EU-Beitritts wurde der Paragraf hinter verschlossenen Türen verwässert. Sollten direkte Volksabstimmungen in Neuordnungszeiten modern werden, wäre unsere „immerwährende Neutralität“ an die erste Stelle zu reihen, um sich wieder in den Spiegel schauen zu können, auch im Sinne unserer Nachkommen.
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