Das freie Wort

Unerträgliche Rechtsauslegung

Afghaninnen haben Recht auf Asyl in der EU. Der EuGH fällt für künftige Asylverfahren weitreichendes Urteil. Bereits 2017 forderte der italienische EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi im Schlussantrag: Jeder Mensch weltweit, dem erniedrigende Behandlung droht, soll ein Visum für sein gewünschtes EU-Land erhalten. Hintergrund, Flüchtlinge sollen von Italien in den reichen Norden Europas umsiedeln. Diese unerträgliche Rechtsansicht konnte hinter den Kulissen bisher verhindert werden, sonst wäre Europa von unzähligen Menschen überrannt. Nun hat der EU-verbündete EuGH den ersten Schritt dieser Ideologie judiziert. Laut EuGH-Richter müsse nicht festgestellt werden, dass einer Antragstellerin aus Afghanistan bei der Rückkehr tatsächlich solche Verfolgungshandlungen drohen. Es zählen nur ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht. Durch Familiennachzug und Übertragung auf Frauen anderer Länder droht der Untergang Österreichs, sofern nicht die Kickl-FPÖ-Ideologie dagegen ankämpft.

Dr. Ewald Maurer, Richter i.R., Wien

Erschienen am Sa, 12.10.2024

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