Das freie Wort

E-Scooter

Mich verwundert schon lange, dass Hinz und Kunz diese nicht gerade langsamen Fortbewegungsmittel benützen dürfen. Denn man sieht leider viele auf Gehsteigen und Straßen, zu zweit fahrend und alle möglichen Verkehrsregeln missachtend, herumfahren, die nach Gebrauch das Fahrzeug einfach irgendwo hinschmeißen oder behindernd stehen lassen. Gibt es eine Altersbeschränkung, oder kann man einfach ohne eine Verkehrstauglichkeitsprüfung öffentliche Verkehrswege benutzen?

Georg Culetto, Innsbruck

Erschienen am Fr, 11.10.2024

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