Das freie Wort

Strafmündigkeit

Sogenannte und selbst ernannte grüngrüne „Expertinnen“ meinen, die Strafmündigkeit herabzusetzen nütze gar nichts, denn das verhindere per se nicht die Tat. Das ist unfreiwillige Komik, denn dann hilft es ja auch nichts, Bankräuber zu bestrafen – die Tat würde dadurch nicht verhindert! Das könnte man jetzt natürlich auf sämtliche Straftaten umsetzen – lasst sie alle laufen, denn die Tat wurde ja bereits gesetzt.

Friedrich Leisser, per E-Mail

Erschienen am Sa, 17.8.2024

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