Die Experten, die gegen die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre sind, gleichen Eunuchen. Sie glauben zu wissen, wie es geht, scheitern aber am von Immanuel Kant beschriebenen Erkenntnismangel. Die Pubertät beginnt gegenwärtig zwei Jahre früher. Die Mehrheit der Menschen reagiert nur auf Druck, wie ich als Richter und Richterausbildner festgestellt habe! Warum sollen nicht Kinder, die Delikte wie Erwachsene begehen, wie solche behandelt werden. Für Strafbeurteilung wird ohnedies die geistige Entwicklung mitbeurteilt. Die Prävention verlangt die Abwägung Opferinteressen gegen vor Täterinteressen sowie Leistungen den Anforderungen anzupassen und nicht umgekehrt. Wenn die gründominierte Kuscheljustizregierung damit überfordert ist, soll sie, als Versager, beim Vorzugsschüler Schweiz abschreiben. Dort gilt Strafmündigkeit ab 10 Jahren. In Bern kümmert sich ein Jugendgerichtspräsident mit Expertenberatung um straffällige Kinder mit Sanktionen wie Sozialstunden in Gastfamilien etc. Die Rückfallquote ist niedriger als bei uns.
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