Die UN-Menschenrechtskonvention garantiert unter anderem bürgerliche bzw. politische Menschenrechte, das Recht auf Freiheit, sowie die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit. Sie wurde von allen demokratischen UN-Staaten mit Ausnahme der USA ratifiziert. Viele sogenannte Flüchtlinge berufen sich auch heute noch auf diese Menschenrechte, obwohl die Konvention nach dem Krieg für die damaligen Kriegsflüchtlinge geschaffen wurde und nicht für Einwanderer der Jetztzeit! Liebe Leser, zuerst müsste man daher die in den Medien verwendeten Fachausdrücke klären und interpretieren! Flüchtlinge sind nämlich nicht gleich Flüchtlinge, und daher darf nicht jeder Flüchtling Asyl erhalten. Es gibt legale, aber auch illegale Einwanderer. Wirtschafts- und Klimaflüchtlinge sind keine verfolgten Kriegsflüchtlinge und dürften daher auch keinen Asylstatus erhalten. Laut Eurostat kommen die Flüchtlinge sowohl über die Mittelmeerroute als auch über die Ägäis und in der Folge über den Balkan! Wenn nun „echte“ Kriegsflüchtlinge gerettet und in Sicherheit gebracht werden müssen, darf das System nicht durch Wirtschaftsflüchtlinge verstopft sein. Im Bereich Migration sollten sich die Westbalkanstaaten nicht nur als Transitraum betrachten, sondern auch Verantwortung übernehmen, nämlich als Erstaufnahmeländer. Als solche könnten sie auch als erste Rückführungsländer für nicht verfolgte Asylwerber fungieren. Aber in diesem Fall regen sich sofort die Menschenrechtsexperten auf, weil die Balkanstaaten nicht genug Komfort bieten (können)! Was ich nun schreibe, mag für die erwähnten Menschenrechtsexperten wie ein rotes Tuch aussehen, es beruht jedoch auf Tatsachen: Als am Ende, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, die Demokratie in Österreich – trotz Besatzungsmächten – wieder eingeführt werden konnte, haben unsere Vorfahren nicht das Weite gesucht, sondern sie haben das Land aus den Trümmern wieder aufgebaut! Was machen aber die von den Diktatoren ihres Landes „befreiten Einwohner“ (Algerier, Tunesier, Ägypter, Libyer, Iraker.) mit ihrer wiedergewonnen Freiheit? Sie „hauen aus ihren Heimatländern ab“ und halten im reichen Europa als Asylwerber die Hand auf, und dann werden sie immer häufiger zu Problemfällen. Diese Leute sind nicht verfolgt, denn sie machen ja von Zeit zu Zeit sogar Urlaubsreisen in ihre Heimatländer! Sie müssen daher alle in ihre Länder zurückgeschickt werden – und zwar sofort, nicht erst nach Jahren und Jahrzehnten und nach endlosen Asylverfahren bzw. Berufungen! Ich fühle mich durch diese zu Unrecht aufgenommenen „Flüchtlinge“ in meinen Menschenrechten verletzt!
Mag. Anton Bürger, per E-Mail
Erschienen am Di, 28.5.2024
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