Jene Hundehalterin, die dafür verantwortlich ist, dass eine Frau von ihren drei Kampfhunden auf bestialische Weise getötet wurde, kommt nun mit einer Geldstrafe von 1800 Euro davon. Ursprünglich war sie zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Also nicht einmal ein durchschnittlicher Monatslohn für ein Menschenleben. Diese Kuscheljustiz versteht wohl kein Mensch mehr. Noch dazu, wenn man die besonders tragischen Umstände berücksichtigt, wie diese arme Frau aufgrund der Fahrlässigkeit der Hundehalterin quasi bei lebendigem Leib zerfleischt wurde. Wie muss es da jetzt mit dieser Mini-Strafe den Hinterbliebenen gehen? Besonders absurd die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer: Der Präsident der Rechtsanwaltskammer sagte dazu: Das sei nachvollziehbar, da ja das ursprüngliche Urteil der Allgemeinheit nicht hilft. Vielleicht könnte man diesen Herrn (ich nehme an, er ist Jurist) einmal aufklären, was der Zweck einer Strafe ist, nämlich nicht ein Vorteil für die Allgemeinheit, sondern eine präventive Abschreckung, damit so etwas Fürchterliches in Zukunft nicht mehr passiert.
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